Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Ausfüllen bzw. Bestätigen dieses Formulars kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Ausfüllenden und Marc Salzmann Marketing, im Folgenden auch als „Veranstalter“ bezeichnet.
Ich akzeptiere die folgenden Vertragsbestimmungen:
- Vorstrafen/Gewaltdelikte
Ich versichere, dass in meinem Führungszeugnis keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten vorliegen und auch kein entsprechendes Gerichtsverfahren gegen mich anhängig ist!
- Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt als Gruppen- oder Einzelanmeldung.
- Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort oder per Überweisung vorab.
- Rücktritt/Kündigung
Ein Rücktritt muss schriftlich bis spätestens 7 Tage vor dem Event oder Seminar an folgende Adresse erfolgen:
Marc Salzmann Marketing Am Denkmal 1 30926 Seelze.
Bitte beachten:
Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Event-, Prüfungs- oder Seminarbeginn werden 40% der Gebühr einbehalten. Bei einem Rücktritt unter 7 Tage vor Event-, Prüfungs- oder Seminarbeginn werden 100% der Gebühr einbehalten, da der Veranstalter in aller Regel so kurzfristig die Plätze nicht mehr vergeben kann und damit einen Verlust einhergeht.
- Absage von Kursen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anmeldungszahl oder Unwetter, Events oder Seminare abzusagen. Dadurch entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder den von ihm verpflichteten Vertragspartnern. Dies gilt auch bei kurzfristigen Kursabsagen (z.B. bei Krankheit des Trainers u.ä.), selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich sein sollte. Eine endgültige Kurszulassung unterliegt ausschließlich dem Veranstalter.
- Sicherheit
Ich verpflichte mich, bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Außerdem verpflichte ich mich aus Sicherheitsgründen, den Anordnungen der Trainer stets und augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbefolgung kann den Ausschluss aus dem Event oder dem Seminar zur Folge haben. Der Veranstalter wird in diesem Fall nicht schadenersatzpflichtig.
- Ausrüstung
Ich verpflichte mich, Trainingsräume und Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Ich hafte für sämtliche durch mich verursachten Schäden.
- Gesundheit
Es liegen keinerlei ärztliche Bedenken dagegen vor, dass ich trainiere. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Mir ist bewusst, dass beim Training einer Kontaktsportart Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Eine Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers, Unfallschutz seitens des Veranstalters besteht nicht. Ich bin uneingeschränkt sportgesund und sporttauglich. Im Zweifelsfalle werde ich vor Beginn des Trainings einen Arzt konsultieren. Ich unterrichte den Trainer/den Veranstalter vor Beginn des Events über etwaige Erkrankungen, die relevant sein könnten (chronische Erkrankungen, Verletzungen usw.).
- Mitgliedschaft
Durch die Teilnahme an einem Event oder Seminar entsteht keine Mitgliedschafts- bzw. Aufnahmeanspruch für das reguläre Training.
- Haftung
Der Gerichtsstand wird immer vom Veranstalter bestimmt. Weder der Veranstalter noch der/die Referent/in/en haften für Schäden, insbesondere aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl. Eine entsprechende Versicherung ist Sache des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Alle Rechte liegen beim Veranstalter. Für die Anwendung der erlernten Kursinhalte ist immer der Teilnehmer/Anwender selbst tatsächlich und rechtlich verantwortlich. Die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken kann strafbar sein! Der Teilnehmer trägt selbst Sorge dafür, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (§32-35 StGB Notwehr und Notstand). Für den Veranstalter und die Referenten besteht immer Haftungsausschluss. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters bzw. seiner Unterrichtskräfte ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.
- Bild- und Tonmaterial
Es ist dem Veranstalter bzw. den unterrichtenden Trainern gestattet während des Events entstehende Foto-, Ton- oder Videoaufnahmen unentgeltlich für Werbe- und Repräsentationszwecke zu verwenden. Dem Teilnehmer sind während des Events keine Ton- oder Videoaufnahmen gestattet.
- Schriftform
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Durch Absenden des Formulars erkennt der Teilnehmer den Vertragsinhalt an und erklärt sein Einverständnis mit allen in der Kursbeschreibung aufgeführten Punkten. Der/die Kursteilnehmer/in erklärt mit Ausfüllen und Absenden dieses Formulars, dass er/sie die obigen Bestimmungen verstanden hat, und damit einverstanden ist.